Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 21.04.2020

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle erteilten Aufträge an mp moving-pictures gmbh. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt mp moving-pictures gmbh nicht an, es sei denn, mp moving-pictures gmbh hätte ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt.
 
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner für Aufträge ist
mp moving-pictures gmbh, Dipl.-Kfm. Wolfgang Sailer, Peter Sailer, Am Flughafen 12a, 87766 Memmingerberg.
 
§ 3 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Nutzung von mp moving-pictures gmbh Diensten kommt durch mündliche Unterredung, samt schriftlichem Angebot danach  oder Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Kundenauftrag unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Formulars und seiner Annahme seitens der mp moving-pictures gmbh durch Gegenzeichnung oder Bestätigung zustande.
 
§ 4 Vertragsgegenstand
Jeder erteilte und angenommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werkleistungen gerichtet ist.

Die Nutzungsrechte an dem Werk beschränken sich auf die firmeneigene Nutzung. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Werk oder Quellcode (Programmcode) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von mp moving-pictures gmbh. Der Quellcode darf nur von mp moving-pictures gmbh verändert werden und darf ausschließlich mit dem von mp moving-pictures gmbh erworbenen Werk verwendet werden. Mitgelieferte Musik darf nur im Zusammenhang mit dem von mp moving-pictures gmbh erstellten Werk verwendet werden.
mp moving-pictures gmbh liefert die Panoramen, Fotos und Videos in den gängigen Auflösungen aus. Soweit eine Software für die Panoramen geliefert wird, wird diese auf der dann üblichen Technik geliefert. Die Nutzungsrechte gehen erst bei vollständiger Bezahlung über.
 
§ 5 Urheberrechte
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte am Werk und Quellcode, insbesondere der bei der Tour verwendete PHP und JavaScript Code,  oder den bis dahin verwendeten Programmiercodes, sowie das Layout stehen der mp moving-pictures gmbh zu. Das Werk bzw. die Fotos dürfen von der mp moving-pictures gmbh für eigenes Marketing genutzt werden. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte, Lizenzen, etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht exklusive und nicht ausschließende, nicht übertrag- oder abtretbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, Sendewiederholungen, Kopien, zeitliche und örtliche Beschränkung, etc.).

Mangels einer Vereinbarung gilt für die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung, in einer Auflage, und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers als erteilt. Jede Veränderung des Werkes bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 6 Pflichten der Vertragspartner
Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte , (zugekaufte Fotografen, Videografen, Quadrocopterpiloten) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Werkauffassung, die Auswahl der Modelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten technischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
mp moving-pictures gmbh stellt dem Kunden einen Downloadlink mit dem Werk zur Verfügung, oder überlässt dem Kunden einen Datenträger.

Die mp moving-pictures gmbh hostet die virtuellen Touren auf einem Webservern über ein ABO Modell kostenpflichtig. Ebenso nutzt mp moving-pictures gmbh als CDN (content Delivery Network) CloudFlare, um dem Kunden die kürzesten Ladezeiten zu ermöglichen. Der Kunde kann somit auf die virtuelle Tour verlinken und hat dadurch einige Zusatzfunktionen (z.B. Tourbaukasten).

Der Kunde verpflichtet sich, die zu fotografierenden Örtlichkeiten zum vereinbarten Termin fotofertig zur Verfügung zu stellen. Bei Wartezeiten der mp moving-pictures gmbh von mehr als 45 Minuten fallen die üblichen Fotografen-Stundensätze an. Diese können der gesonderten Preisliste entnommen werden.

Der Hinweis auf die Urheberrechte von mp moving-pictures gmbh sowie eine Verlinkung zu mp moving-pictures gmbh muss bei der Veröffentlichung auf der Homepage des Kunden erhalten bleiben, da dies im Angebot preislich bereits berücksichtig ist. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Auftragnehmer vor, Schadenersatz zu verlangen.

Die Auftraggeber sind verpflichtet, bei der Nutzung von Einrichtungen der mp moving-pictures gmbh (3-D Panoramabilder/virtuelle Rundgänge, Zugänge, Webspace, Server-Hosting, etc.) und der mp moving-pictures gmbh Produkte, alle geltende Rechte und Gesetze Dritter zu beachten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, alles zu unterlassen, was nach allgemeinem Verständnis, die Interessen anderer Internetteilnehmer unzulässig beeinträchtigt. Die Auftraggeber sind ferner verpflichtet, ihre Zugangsdaten vor dem Missbrauch durch Dritte Person zu schützen.

Etwaige Schäden der mp moving-pictures gmbh oder Dritter Personen gehen zu Lasten der Störers bzw. Verursachers.
 
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für den Umfang der Vergütung sind die schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien maßgeblich sowie die gesonderte Preisliste der mp moving-pictures gmbh maßgeblich. Die im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten. Dies ist auch dann, wenn Änderungen nach Abnahme des Werkes durch Dritte Personen verlangt werden. Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrages aus welchen Gründen auch immer Abstand von dem Vertrag, so steht dem Auftragnehmer mangels abweichender Vereinbarungen die Hälfte des vereinbarten Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Kosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Wettergründen, höherer Gewalt etc.) ist ein, dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar samt sonstigen Kosten zu vergüten.

Einmalleistungen werden wie folgt in Rechnung gestellt: Nach erfolgter Abnahme durch den Kunden, spätestens jedoch eine Woche nach Aussendung des Abnahmelinks, wird die Rechnung unter Berücksichtigung des Zahlungszieles fällig.

Erfolgt keine Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werkes durch den Kunden bzw. Auftraggeber, wird das gesamte, zur Abnahme ausgelieferte Werk fällig.
Nach erfolgtem Zahlungseingang bei mp moving-pictures gmbh erfolgt die Auslieferung des Werkes innerhalb von ein bis zwei Werktagen.
 
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Die mp moving-pictures gmbh trägt die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und technische Brauchbarkeit Ihrer Lieferungen und Leistungen bei Auslieferung im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibungen und dieser AGB. Für Produkte Dritter Personen gelten deren Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen. Sind die von der mp moving-pictures gmbh erbrachten Lieferungen und Leistungen mangelhaft, ist dies der mp moving-pictures gmbh sofort nach bekannt werden, anzuzeigen. Erst wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Wandelung oder Minderung des Vertrages zu verlangen. Die mp moving-pictures gmbh haftet im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden die durch höhere Gewalt- auch im Bereich der moving-pictures Zugänge erfolgen können, ohne dass die moving-pictures gmbh Einfluss auf möglicherweise schädigende Inhaltes hat. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für alle von ihm, unter Verwendung des Filmmaterials, geschaffenen Werke und Auswertungen.

Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, etc.) oder Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er stellt die mp moving-pictures gmbh diesbezüglich von jeder Haftung frei. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von im Auftrag hergestellten Werken (Daten, Bänder, Diapositive, Negativmaterial, etc.) haftet der Auftragnehmer  - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter beschränkt; für Dritte Personen (Labors, etc.) haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl, sofern die Auswahl der Dritten Personen durch den Auftragnehmer getroffen wurde. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederherstellung des Werkes, sofern und soweit dies möglich ist, beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltskosten sowie für Drittkosten (Gerätemieten, Modelle, Assistenten und sonstiges Personal, etc.) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Sieben Tage nach Übersendung des Downloadlinks mit dem Werk übernimmt mp moving-pictures gmbh keine Datensicherung mehr. Bei Verlust der Daten haftet dann der Kunde. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragsnehmers liegen, wie z.B. die Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, etc.
 
§ 9 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum der mp moving pictures gmbh. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher.

(Einkaufs-)Bedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen und wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten und Erfüllungsort ist der Sitz der mp moving pictures gmbh.
 
§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Memmingerberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der mp moving-pictures gmbh in Memmingen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber Vollkaufleuten und ausländischen Vertragspartnern sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen-rechtlichen Sondervermögens. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.


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